Formulare
PRAKTISCH | stilvoll | GUT.
Für den schulischen Alltag erleichtern die unten angeführten Formulare die Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule. Sie enthalten die notwenigen Informationen, die von den Klassenleitern, Fachlehrern und der Schulleitung benötigt werden. Wir stellen hier einheitliche Formulare zur Verfügung, die Sie downloaden, ausfüllen und bei uns einreichen können. Damit vereinfachen wir für Sie verschiedene Anträge und uns deren Bearbeitung.
Downloadbereich für das Schülerbetriebspraktikum Klasse 8
Informationen zum Religionsunterricht (aus Schulgesetz MV)
§ 7 - Religionsunterricht
(1) Der Religionsunterricht ist an den öffentlichen Schulen ordentliches Unterrichtsfach. Er wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der betreffenden Kirchen oder Religionsgemeinschaften erteilt.
(2) Die Erziehungsberechtigten, nach Vollendung des 14. Lebensjahres die Schülerinnen und Schüler, entscheiden über die Teilnahme am Religionsunterricht. Für Schülerinnen und Schüler, die vom Religionsunterricht abgemeldet worden sind oder sich abgemeldet haben, wird im Primar- und Sekundarbereich I Unterricht in Philosophieren mit Kindern, im Sekundarbereich II Unterricht in Philosophie erteilt.
Für Kinder bis 13 Jahre: Die Abmeldung vom Religionsunterricht erfolgt formlos zum Ende eines Schuljahres für das kommende Schuljahr durch die Eltern. Die Abmeldung hat Bestand, so lange dieser nicht formlos widersprochen wird.
Für Jugendliche ab 14 Jahre: Die Abmeldung vom Religionsunterricht erfolgt formlos zum Ende eines Schuljahres für das kommende Schuljahr durch den Jugendlichen. Die Abmeldung hat Bestand, so lange dieser nicht formlos widersprochen wird.